Fragen über Fragen...

Übersicht:
Hier findet Ihr häufig gestellte Fragen in alphabetischer Reihenfolge.

A
Abgasnormen

B
Bußgeldrechner

C
COC siehe auch Fahrzeugpapiere

D
 

E
Eintrag Fzg. Papiere Kennzeichen

F
Fahrzeugpapiere (neue) in Deutschland
Führerschein

Neue EU-Richtlinien für Motorrad-Führerscheine
Fahrdynamik
Fahrtraining

G
Geschwindigkeitsindex Reifen

Gefahren beim Quadfahren

H
Helmpflicht
Helmpflicht Verordnungsentwurf

HU bei Erstzulassung

I + J
 

K
Kennzeichen
Kennzeichen "vorne" Regelung
Kennz. "vorne" B.ges.bl. aus 02/04
Kennz. "vorne" Eintrag  FZG Papiere
Kindersitz

L
Legal "offen" fahren

Luftdruck Umrechnungstabelle
Last Index Reifen

M
N O P

Q
Quad als Zugmaschine

Quadtraining

R
Radumfang berechnen
Reifenbezeichnungen

Reifentragfähigkeit
Reifengeschwindigkeitsindex

S
Speed Index

T
TÜV beim Neufahrzeug

Training

U
Umrechnungstabelle Luftdruck
V
Verbandsmaterial
Versicherung
W
Warndreieck

Warnweste
X+Y
Yak als Zugmaschine siehe auch Quad als
                                                  Zugmaschine
 
Z
Zulassung was brauche ich?
Zubehörteile mit E Prüfung

 

 

 

 

Welcher Führerschein?

Führerscheinklasse " S" für ATV und Dreiräder

Für das Fahren von kleinen drei- und vierrädrigen motorradähnlichen Fahrzeugen, den sogenannten QUADs,
wird es ab Februar 2005 eine neue Führerscheinklasse S geben. Bisher konnten diese Fahrzeuge unabhängig
von Hubraum und Leistung nur mit dem Pkw-Führerschein ab 18 Jahren gefahren werden.
 Zukünftig ist es auch 16- und 17-jährigen möglich, mit dem Führerschein Klasse S ein Quad bis zu einem
Hubraum von 50 cc und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf öffentlichen Strassen zu bewegen.

Der Führerschein Klasse S entspricht vom Umfang der Fahrstunden und Prüfung in etwa dem Mopedführerschein
Klasse M, so dass mit ca. dem gleichen finanziellen Aufwand von rund 600,- bis 700,- Euro gerechnet werden muss.
Mit diesem Führerschein wird für die Quads eine neue Zielgruppe der jugendlichen Nutzer erschlossen.

(Quelle: ZR Händlerinformationen)

 

Besteht Helmpflicht?
Derzeit besteht noch keine klare Regelung seitens des Gesetzgebers.
Das soll aber noch in diesem Jahr verpflichtend festgeschrieben werden.

Grundsatz: „ Da wo man sich nicht angurten kann, Helm auf ! Du hast nur einen Kopf!“


HELMPFLICHT FÜR TRIKES
UND ATVs Verordnungsentwurf

Zweirad Röth (Importeur für Adly u.v.a) liegt ein Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften vor. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) will in dieser Verordnung u. a. die
Helmpflicht für offene drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge regeln. Folgende Formulierung ist vorgesehen:

§ 21 a Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"Wer Krafträder, offene dreirädrige Kraftfahrzeuge oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leermasse von bis zu 550 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20
km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."


Neben der Einführung der Helmpflicht für Trikes und ATVs wurde der
Begriff "amtlich genehmigte" in "geeignete" Helme geändert.

Das Ersetzen dieses Begriffes spiegelt die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.
Die 2.Ausnahme-Verordnung zur StVO vom 19.3.1990 (geändert am 22.12.1992) lässt die Verwendung von Kraftrad-
Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Geeignet sind
Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Diese liegt, nach Aussage des BMVBW, bei
Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahrer-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs vor.
(Quelle: ZR Händlerinformationen)
 

 

Wie viele Kennzeichen braucht eine KVN?

Eins hinten! Ein vorderes Kennzeichen wird in der EG Typgenehmigung nicht gefordert. Die Richtlinien nach §60
unterliegen dem Europarecht. Zudem gibt der Hersteller das Anbringen des vorderen Kennzeichens nicht frei (Kühlluft Motorblock und Bremsanlagen).
Gelegentlich tragen die Zulassungsstellen einen Hinweis auf die Verwendung eines Kennzeichens im Fahrzeugbrief ein. (Nachfragen bei der Zulassungsstelle!)

KVN beantwortet die Frage auf das vordere Kennzeichen:

"I NOSTRI QUAD SONO OMOLOGATI MOTOCICILO
EUROPA e11*2000/7*00065*00
LA TARGA SERVE SOLO POSTERIORE IN TUTA EUROPA"

 

Übersetzung:

"Das Quad ist als MOTORRAD homologiert,
(EUROPA e11*2000/7*00065*00)
es ist nur ein Kennzeichen in ganz Europa vorgesehen."

 

 KVN hat eine Fahrzeugtypisierung die die Fahrzeuge der Fahrzeugklasse "A" (= Kraftrad) ausweißt.

Eine Möglichkeit wird sich wahrscheinlich Herausstellen:
Den Eintrag in die deutschen Fahrzeugpapiere durch einen Vermerk beim Kraftfahrt Bundesamt:

"...Ausnahmeregelung nach §60StVZO : Kein Vorderes Kennzeichen erforderlich...."
 

oder generell einfach den Eintrag für die Bundesrepublik Deutschland:

"GEN.GEM.§70 STVZO D. LANDES BETRIEB FÜR STRAßEN U. VERKEHR RHEINL. -PF.
ERTEILT.* DEM FAHRZEUG WURDE 1 KENNZEICHEN ZUGETEILT.*"

Warten wirs mal ab.

 

Die Regelungen zum Kennzeichen „vorne“ mal genauer betrachtet:

Nach § 60 Abs. 2 (StVZO) ist das Kennzeichen an der Vorderseite und an der Rückseite des
Kraftfahrzeugs fest anzubringen. Hiervon ausgenommen sind nach Abs. 3 StVZO lediglich Krafträder.
 Sie brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht führen.
Erstaunlicher Weise wird hier seitens der deutschen Zulassungsbehörden verlangt,
 eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Was aber wenn wie in dem Fall KVN der Hersteller auf die Verwendung eines Kennzeichens verweist.
Technische bedenken bestehen ohne Zweifel. Die EG Betrieberlaubnis zwingt die Zulassungsbehörden
zur Zulassung eines Fahrzeuges eine Verweigerung auf Grund des fehlenden
vorderen Kennzeichens hätte sicherlich interessante Folgen....

Die europäischen Richtlinien für die Erteilung einer Typgenehmigung sehen lediglich eine hintere
Anbringungsstelle
für ein Kennzeichen vor. Ist diese und sind alle anderen für die Erteilung der
Typgenehmigung erforderlichen Bedingungen erfüllt, muss die Typgenehmigung erteilt werden.

Fraglich bleibt ob diese Regelung für die Erteilung der Typgenehmigung von der Anbringung des
vorderen Kennzeichens bei Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland entbindet.
Denn eigentlich werden Quads nach den europäischen Richtlinien nach der
Typklasse „A“ als Krafträder geführt.... (VKP gibt’s nur in Deutschland....)
 

 

 

 

 

KBA Informationen zu neuen Fahrzeugdokumenten

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nach EU Recht (die form verändert sich!)

1. Ab dem 15. Januar 2005 müssen alle Zulassungsdokumente, die sich dann dem Teil 1 (Fahrzeugschein)
und Teil 2 (Fahrzeugbrief) zusammensetzen, der neuen europäischen Form entsprechen.

2. Lagerfahrzeuge, die sich bereits im Handel befinden, jedoch nicht erstmals zugelassen waren, können
mit den alten Fahrzeugdokumenten zugelassen werden. Die Zulassungsstellen füllen an Hand
des alten Fahrzeugbriefs bzw. des im KBA vorhandenen Datensatzes neue Fahrzeugdokumente bei der
Erstzulassung aus.

3. Auch bei Fahrzeugen die sich bereits bei dem Endkunden befinden, behalten die alten Fahrzeugdokumente
ihre Gültigkeit bis es zu einem Besitzerwechsel bzw. zu einer Umschreibung kommt. Dann wird von den
Zulassungsstellen das neue Dokument ausgefüllt.

4. Bei zulassungsfreien, jedoch kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, wie z.B. Leichtkrafträdern und
Leichtkraftrollern werden die neuen Fahrzeugdokumente zu keinen Änderungen führen. Der Kunde
kann diese Fahrzeuge wie bisher mit dem COC-Papier anmelden und erhält ab dem 15.01.2005 einen
Fahrzeugschein (Teil 1 der neuen Zulassungsdokumente) in der neuen Ausfertigung.

5.
Bei zulassungsfreien, nicht kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, wie z.B. Kleinkrafträdern und
Moped-Quads werden die neuen Fahrzeugdokumente zu keinen Änderungen führen. Der Kunde
kann diese Fahrzeuge wie bisher mit dem COC-Papier und dem Versicherungsnachweis in Betrieb setzen

 

Um offene Fragen bzgl. Übergangsregelungen usw. zu regeln, soll, nach Vorstellung des BMVBW,
im Mai 2004 dem Bundesrat ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Hierbei kann es u.U. nochmals zu einer Verschiebung des Einführungstermins kommen, was jedoch
den Vorgaben der Europäischen Union widersprechen würde.

 


Kennzeichen vorne Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.7, ausgegeben zu Bonn am 25.Februar 2004:

Abschnitt 1 "EG - Typgenehmigungen §1 :

"5. "vierrädrige Kraftfahrzeuge".....Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den technischen Anforderungen ....."

Ein Link hierzu: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0248.pdf
(nicht kopierbar)

 

 

 

 

 

Was brauche Ich um mein KVN Quad zuzulassen?

1.Personalausweiß (mit Vollmacht wenn man nicht selbst der Fahrzeughalter ist....)
2.Eine Ausgefüllte Deckungskarte der Versicherung
3.Die COC
4.Die Originalrechnung (man vergewissert sich das auch MwSt. entrichtet wurde...)
5.Geld für den Kaffeeautomaten
6.Geld zum Zulassen und das Kennzeichen
7.Geduld

 

Welche Versicherung?

Die meisten Versicherungen haben bereits eine spezielle Versicherungsklasse für Quads im Programm.
Fragen Sie mal Ihren Versicherungsvertreter.

 

 

Was ist ein COC ?

Das ist das Kürzel für „Certificat Of Confirmity“ und stellt die Bescheinigung dar, das das Fahrzeug mit der
jeweiligen EG- Betriebserlaubnis übereinstimmt.

Da alle KVN Quads mit COC ausgeliefert werden, ist es kein Problem über das Kraftfahrt Bundesamt
den entsprechenden Datensatz zur Brieferstellung abzufragen. (macht die Zulassungsstelle)

TIP: Unter LMP oder der EG Typgenehmigungsnummer nachschauen....

siehe auch Fahrzeugpapiere

 

Verbandskasten
Für alle Quads gilt eine Mitnahmepflicht für Erste Hilfe Material (§ 35h StVZO) und Warndreieck (§ 53a StVZO).

Verbandkasten § 35 h StVZO:
Ausgenommen sind nur
- Kfz bis 6 km/h
- Krafträder
- Krankenfahrstühle
- Zug- und Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft
Grundsätzlich ist es auch nicht zu Verantworten kein Erste Hilfe Material mitzuführen: bedenke es könnte Dich selbst treffen.....

 

 

Warndreieck § 53 a StVZO:
Für alle Quads gilt eine Mitnahmepflicht für Erste Hilfe Material (§ 35h StVZO) und Warndreieck (§ 53a StVZO).
Kfz bis 3,5 t grundsätzlich ein Warndreieck, ausgenommen sind
- Krafträder
- Krankenfahrstühle
- einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen

Das Warndreieck Stellt eigentlich nicht wirklich ein Problem da. ( Das vom neuen 3er BMW ist extrem klein...)

Apropos: Eine Gelbe Warnweste im Gepäckfach ist immer noch besser als schwarze Reifenspuren im Gesicht...

 

 

Zubehörteile mit E Prüfung
gerade im Bereich der Umbauten werden gerne Sonderbauteile wie Blinker LED Rücklichter u.v.m. angefragt.
Bitte beachtet das diese Bauteile zum einen geprüft seien müssen ("E" Label und meist auch ein Zertifikat...)
und auch von KVN freigegeben sein müssen. Der Anbau darf auf keinen Fall die Betriebssicherheit beeinflussen.
Also: Im Zweifel nachfragen!

 

Legal "offen" fahren
In der Bundesrepublik Deutschland wird ein Quad in der Regel als VKP eingestuft. Europamäßig ist es ein
Fahrzeug der Klasse "A" (Motorrad). Das nationale Zulassungsrecht ist allerdings noch immer gültig.
Nach STVZO gibt es eine Fahrzeugklasse "Zugmaschiene" die zwar auch recht eng beschrieben ist,
aber eine Motorleistung auch über den magischen 21PS zulässt. Der Umbau von Serienfahrzeugen
lässt in der Regel aber die Garantie erlöschen. 
Demnächst werden wir den ersten Umbau einer KVN G200 mit deutlich mehr als 21PS vorstellen
können. Infos dazu findet Ihr dann unter dem "Quads" Button auf der Startseite.

 

Bußgeldrechner

Ich hatte geschl. Ortschaften km/h zu viel drauf und fuhr ein
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Reifenbezeichnungen

Was bedeuten eigentlich die Bezeichnungen am Reifen ?

TL

Tubeless (Schlauchlos)

TT

Tube Type (mit Schlauch)

 4 Ply ( PR )

4 Lagen Gewebe

  E 38 J= EU - Prüfzeichen und damit Freigabe für eine gewisse Tragfähigkeit sowie eine Höchsgeschwindigkeit,
    dazu die folgenden Kürzel:

38

Tragfähigkeits - Kennzahl, hier 132 kg

J

Geschwindigkeits - Index, hier: zugelassen bis 100 km/h

 4 Ply ( PR )

4 Lagen Gewebe

Ballon Reifen:
25 x 10.00 - 12

25

Durchmesser des Reifens in Zoll ( Zoll = 2,54 cm )

10.00

Breite des Reifens in Zoll

12

Felgendurchmesser in Zoll

Beispiel einer Kennzeichnung:
Radial Reifen
195/65 R 17 65S TL K 60

195

Reifenbreite (in mm)

65

Verhältnis von Höhe des Reifens über der Felge zur Breite des Reifens (Verhältnis: 0,65)

R

Radialreifen/ Gürtelreifen

17

Felgendurchmesser in Zoll (1 = 25,4 mm)

65

Tragfähigkeitsindex

S

Geschwindigkeitsindex

TL

Tubeless (schlauchloser Reifen)

K60

Profilangabe

Reifen lassen sich nach bestimmten Kriterien in verschiedene Reifenarten unterteilen.
Je nach Verwendung eines Schlauches werden Reifen der Kategorie Tube Type oder
Tubeless zugeordnet. Der unterschiedliche Reifenaufbau aufgrund der Laufrichtung der
Kordlagen unterscheidet die Radialreifen von den Diagonalreifen.
Nach dem Gesichtspunkt des Höhe-Breite-Verhältnisses werden Normalquerschnittsreifen und
Niederquerschnittsreifen (bei denen das Verhältnis kleiner eins ist) differenziert.

 

Tragfähigkeits-Kennzahl ( LI ) und Reifentragfähigkeit ( kg )

LI

kg

 

LI

kg

 

LI

kg

 

LI

kg

 

LI

kg

 

LI

kg

0

45

 

15

69

 

30

106

 

45

165

 

60

250

 

75

387

1

46,2

 

16

71

 

31

109

 

46

170

 

61

257

 

76

400

2

47,5

 

17

73

 

32

112

 

47

175

 

62

265

 

77

412

3

48,7

 

18

75

 

33

115

 

48

180

 

63

272

 

78

425

4

50

 

19

77,5

 

34

118

 

49

185

 

64

280

 

79

437

5

51,5

 

20

80

 

35

121

 

50

190

 

65

290

 

80

450

6

53

 

21

82,5

 

36

125

 

51

195

 

66

300

 

81

462

7

54,5

 

22

85

 

37

128

 

52

200

 

67

307

 

82

475

8

56

 

23

87,5

 

38

132

 

53

206

 

68

315

 

83

487

9

58

 

24

90

 

39

136

 

54

212

 

69

325

 

84

500

10

60

 

25

92,5

 

40

140

 

55

218

 

70

335

 

85

515

11

61,5

 

26

95

 

41

145

 

56

224

 

71

345

 

86

530

12

63

 

27

97,5

 

42

150

 

57

230

 

72

355

 

87

545

13

65

 

28

100

 

43

155

 

58

236

 

73

365

 

88

560

 

Geschwindigkeits-Symbol und Höchstgeschwindigkeit km/h

Geschwindigkeits-Symbol

Höchstgeschwindigkeit km/h

Geschwindigkeits-Symbol

Höchstgeschwindigkeit km/h

A1 – A8

bis 40 km/h

M

Bis 130 km/h

B

Bis 50 km/h

N

Bis 140 km/h

C

Bis 60 km/h

P

Bis 150 km/h

D

Bis 65 km/h

Q

Bis 160 km/h

E

Bis 70 km/h

R

Bis 170 km/h

G

Bis 90 km/h

S

Bis 180 km/h

J

Bis 100 km/h

H

Bis 210 km/h

J

Bis 100 km/h

V

Über 210 km/h

K

Bis 110 km/h

Z

Über 240 km/h

L

Bis 120 km/h

 

 

 

 

Umrechnung - Luftdruck

kPa

bar

kg/cm2

p.s.i.

 

kPa

bar

kg/cm2

p.s.i.

 

kPa

bar

kg/cm2

p.s.i.

10

0,1

0,1

1

 

150

1,5

1,5

22

 

290

2,9

3

42

20

0,2

0,2

3

 

160

1,6

1,6

23

 

320

3,2

3,3

46

30

0,3

0,3

4

 

170

1,7

1,7

25

 

340

3,4

3,5

49

40

0,4

0,4

6

 

180

1,8

1,8

26

 

360

3,6

3,7

52

50

0,5

0,5

7

 

190

1,9

1,9

28

 

380

3,8

3,9

55

60

0,6

0,6

9

 

200

2

2

29

 

400

4

4,1

58

70

0,7

0,7

10

 

210

2,1

2,1

30

 

450

4,5

4,6

65

80

0,8

0,8

12

 

220

2,2

2,2

32

 

500

5

5,1

72

90

0,9

0,9

13

 

230

2,3

2,3

33

 

600

6

6,1

87

100

1

1

14

 

240

2,4

2,4

35

 

700

7

7,1

101

110

1,1

1,1

16

 

250

2,5

2,6

36

 

800

8

8,2

116

120

1,2

1,2

17

 

260

2,6

2,7

38

 

900

9

9,2

130

130

1,3

1,3

19

 

270

2,7

2,8

39

 

1000

10

10,2

145

140

1,4

1,4

20

 

280

2,8

2,9

41

 

 

 

 

 

 

Warnweste

Bitte beachtet bei reisen gerade in "südliche" Länder das das mitführen von Warnwesten auch bei Quads
gefordert werden kann...  Das Ticket ist teurer als die 2 Westen (eine pro Person!)

Italien - Nie ohne Warnweste

AMTLICH. Wichtig für Reisende: Ab 1. April müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste mit reflektierenden Streifen tragen, wenn sie ausserhalb geschlossener Ortschaften zum Beispiel bei einer Panne oder nach einem Unfall ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuglenker und nicht Insasssen, und sie gilt nach Auslegung der Europäischen Kommision auch für Touristen. Wer in Italien künftig ohne Weste erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 33,60 € rechnen. In Spanien sind die Sicherheitswesten ab 24. Juli für alle Autofahrer vorgescherieben. Hier drohen sogar Bußgelder bis 92 €.
[...]
 



 

Abgasnormen

Seit 01.April 2003 gilt die EURO-2-Norm, die die Abgasschadstoffe bei Neuzulassungen von Motorrädern um etwa 2/3 im Vergleich zur EURO-1-Norm reduziert. (Seit 01.April 2003 gelten auch für die Zweitakter die gleichen Grenzwerte wie für Viertakter).

Die EURO-3-Norm wird ab 01.Januar 2006 gelten, bei der die Reduzierung der Emission um ca. 3/4 zur EURO-1-Norm betragen wird.
Auch bei den Messverfahren sind Änderungen vorgesehen.

 

Fahrdynamik und Sicherheit

Ein oft unterschätztes Problem liegt in der Fahrdynamik. Das Sportquad an sich, fährt durch die starre Hinterachse
(ohne Differenzial) lieber gerade aus. Dynamisch passiert in der kurve erstmal folgendes:

Kurveneingang:
Fahrzeug untersteuert (bestreben gerade aus zu Fahren, Lenkeinschlag größer als erforderlich, Schräglaufwinkel an min. 3 Rädern).

Im verlauf der Kurve
wird das hintere Kurveninnere rad entlastet ( Konstruktions- bedingt durch die Schwinge und dynamisch bedingt durch das einnicken des vorderen kurvenäußeren Rades).Die Entlastung und die einwirkenden Fliehkräfte haben zur Folge das das Quad beginnt hinten auszubrechen, (driften) es übersteuert also (bestreben weiter in Kurveninnenseite zu drehen, Wechsel der Schräglaufwinkel in eine andere Richtung)

Bei Kurvenaustritt
beginnt das Fahrzeug wiederum zu Untersteuern, da das kurveninnere Rad wieder mehr belastet wird.
Das Problem liegt eigentlich nur im Wechsel der dynamischen Reaktionen. Der Wechsel des Verlaufs der Schräglaufwinkel und der Lenkreaktion ist Gewöhnungsbedürftig und gehört eben zur Fahrtechnik die der Quadfahrer beherrschen sollte.

Hinzu kommen noch die Fliehkräfte die auf den Fahrer wirken und die Auswirkungen der Körperverlagerung auf der Fahrzeugschwerpunkt (der Fahrer macht ca. 1/3 des Gewichtes aus!
Alles im allem isses das, was Quadfahren eben ausmacht.

Gerade dieses Verhalten stellt einen deutlichen Unterschied zwischen den Straßenfahrzeugen und den Offroadfahrzeugen klar.
durch ein sehr straff abgestimmtes Fahrwerk schafft KVN das Nickverhalten des Quads gering zu halten und somit eben auch die
Fahrdynamischen Auswirkung abzumildern.

 OFF ROAD = Viel Federweg und weiche Abstimmung

 ON ROAD = wenig Federweg und harte Abstimmung

 

Wie lange hat ein neues Quad TÜV?

Auf Anrage eines Quadfahrers teilte das Bundesministerium für Verkehr folgendes mit:

"Für ein Quad, das ausweislich des Fahrzeugscheins als Pkw oder vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung beschrieben ist, beträgt die Frist für die erste Hauptuntersuchung (HU) 36 Monate. Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung sind hinsichtlich der Fristen der technischen Überwachung den Pkw gleichgestellt. Dies geht zurück auf eine Besprechung des Bund-Länder-Fachausschusses *Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK), der auf seiner 137. Sitzung am 11./12.05.2004 unter TOP 7.1 eine entsprechende Festlegung getroffen hat.

Der Zulassungsbehörde ist dieser Beschluss zur Kenntnis zu bringen und eine 3-Jahres-Einstufung zu beantragen. Sofern der
Zulassungsbehörde dieser Beschluss nicht bekannt ist, kann sie sich bei ihrer zuständigen obersten Landesbehörde unter der
Tel.-Nr.0211/837-4546 entsprechend informieren"

Quelle: Quadweltforum (siehe "Links") 3 Jahr Tüv bei Neufahrzeug

 

Neue EU-Richtlinien für Motorrad-Führerscheine

05.11.2004 Der EU-Ministerrat kommt mit dem neuen Textentwurf einer Vereinheitlichung der europäischen Führerscheinregelungen wieder einen Schritt näher. Besonders interessant sind die Neuerungen für Fahranfänger. So soll beispielsweise die Leistungsbeschränkung für Fahranfänger von 25 kW (34 PS) auf 35 kW (48 PS) heraufgesetzt werden. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf jedoch nicht mehr als 0,2 kW betragen. Darüber hinaus soll die Aufstiegsprüfung in die Klasse A – nach einer weiterhin bestehenden zweijährigen Probezeit – entfallen. Diese und diverse weitere Neuregelungen wie beispielsweise die Änderung der Altersgrenzen für den Erwerb der Klasse A1 und für den Direkteinstieg in die Klasse A sind lediglich Richtlinien und können in einem festgelegten Rahmen länderspezifisch modifiziert werden.

Quelle:  Messe München GmbH
 

RADUMFANG

Hier könnt Ihr den Radumfang für die Tachoeingabe "RAD" errechenen lassen!

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Originale Reifengröße

Wunsch Reifengröße

Reifenbezeichnung: / R

Reifenbezeichnung: / R

Ergebnis

Ergebnis

Durchmesser:

cm

Durchmesser:

cm

Abrollumfang:

cm

Abrollumfang:

cm

Differenz: %

 

 

Yak als Zugmaschine

Da in den letzten Wochen öfter gefragt nun mal die offizielle Aussagen von KVN:

"No per circolazione omologato su strada sono 15kw  "

Also Werksseitig nicht Vorgesehen...
Beim Umbau sollten unbedingt die Lichtmaschinenleistung beachtet werden (auch die des Reglers natürlich!!)

Die Umrüstung auf Zugmaschine macht eine Veränderung der Lichtanlage erforderlich!!!

 

 

Aber der Importeur für Deutschland und Österreich Zweirad Schmid kriegt es hin!

So sieht die Yak 500 als "deutsche"  Zugmaschine aus:

Quelle: http://www.zweirad-schmid.at/qu_kvnzubyak.htm

 

 

Fahrtraining für Quadfahrer und die die es werden wollen

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit das Quadfahren an sich mal intensiver kennen zu lernen
Das Trainingsteam geht ganz speziell auf die Fähigkeiten der Quadfahrer ein.

Ein SUPER Geschenk für Quadneulinge und alten Hasen!

TRAiL+TRiAL
www.offroad-aktionen.de
Tel.: 08869-93256