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Fragen über Fragen...
Übersicht:
Hier findet Ihr häufig gestellte Fragen in alphabetischer Reihenfolge.
Welcher
Führerschein?
Führerscheinklasse " S" für ATV und Dreiräder
Für das Fahren von kleinen drei- und vierrädrigen
motorradähnlichen Fahrzeugen, den sogenannten QUADs,
wird es ab Februar 2005 eine neue Führerscheinklasse S geben. Bisher konnten
diese Fahrzeuge unabhängig
von Hubraum und Leistung nur mit dem Pkw-Führerschein ab 18 Jahren gefahren
werden.
Zukünftig ist es auch 16- und 17-jährigen möglich, mit dem Führerschein
Klasse S ein Quad bis zu einem
Hubraum von 50 cc und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf
öffentlichen Strassen zu bewegen.
Der Führerschein Klasse S entspricht vom Umfang der Fahrstunden und Prüfung in
etwa dem Mopedführerschein
Klasse M, so dass mit ca. dem gleichen finanziellen Aufwand von rund 600,- bis
700,- Euro gerechnet werden muss.
Mit diesem Führerschein wird für die Quads eine neue Zielgruppe der jugendlichen
Nutzer erschlossen.
(Quelle: ZR Händlerinformationen)
Besteht
Helmpflicht?
Derzeit besteht noch keine klare Regelung seitens des
Gesetzgebers.
Das soll aber noch in diesem Jahr verpflichtend festgeschrieben werden.
Grundsatz: „ Da wo man sich nicht angurten kann, Helm auf ! Du hast nur einen Kopf!“
HELMPFLICHT FÜR
TRIKES
UND ATVs Verordnungsentwurf
Zweirad Röth (Importeur für Adly u.v.a) liegt ein
Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften vor.
Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) will in dieser
Verordnung u. a. die
Helmpflicht für offene drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge regeln. Folgende
Formulierung ist vorgesehen:
§ 21 a Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"Wer Krafträder, offene dreirädrige Kraftfahrzeuge oder offene vierrädrige
Kraftfahrzeuge
mit einer Leermasse von bis zu 550 kg und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von über 20
km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen
geeigneten Schutzhelm tragen.
Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Neben der Einführung der Helmpflicht für Trikes und ATVs wurde der
Begriff "amtlich genehmigte" in "geeignete" Helme geändert.
Das Ersetzen dieses Begriffes spiegelt die derzeit bereits geltende Rechtslage
wieder.
Die 2.Ausnahme-Verordnung zur StVO vom 19.3.1990 (geändert am 22.12.1992) lässt
die Verwendung von Kraftrad-
Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart
ausgeführt sind. Geeignet sind
Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Diese liegt, nach Aussage
des BMVBW, bei
Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahrer-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr keineswegs
vor.
(Quelle: ZR Händlerinformationen)
Wie viele Kennzeichen braucht eine KVN?
Eins hinten! Ein vorderes Kennzeichen wird in der EG Typgenehmigung
nicht gefordert. Die Richtlinien nach §60
unterliegen dem Europarecht. Zudem gibt der Hersteller das Anbringen des
vorderen Kennzeichens nicht frei (Kühlluft Motorblock und Bremsanlagen).
Gelegentlich tragen die Zulassungsstellen einen Hinweis auf die Verwendung eines
Kennzeichens im Fahrzeugbrief ein. (Nachfragen bei der Zulassungsstelle!)
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KVN
beantwortet die Frage auf das vordere Kennzeichen:
"I NOSTRI QUAD SONO
OMOLOGATI MOTOCICILO
Übersetzung: "Das Quad ist als
MOTORRAD homologiert,
|
KVN hat eine Fahrzeugtypisierung die die Fahrzeuge der Fahrzeugklasse "A" (= Kraftrad) ausweißt.
Eine
Möglichkeit wird sich wahrscheinlich Herausstellen:
Den Eintrag in die deutschen Fahrzeugpapiere durch einen Vermerk beim Kraftfahrt
Bundesamt:
"...Ausnahmeregelung nach §60StVZO : Kein Vorderes Kennzeichen erforderlich...."
oder generell
einfach den Eintrag für die
Bundesrepublik Deutschland:
"GEN.GEM.§70 STVZO D. LANDES
BETRIEB FÜR STRAßEN U. VERKEHR RHEINL. -PF.
ERTEILT.* DEM FAHRZEUG WURDE 1 KENNZEICHEN ZUGETEILT.*"
Warten wirs
mal ab.
Die Regelungen
zum Kennzeichen „vorne“ mal genauer betrachtet:
Nach § 60 Abs. 2 (StVZO) ist das Kennzeichen an der Vorderseite und an der
Rückseite des
Kraftfahrzeugs fest anzubringen. Hiervon ausgenommen sind nach Abs. 3 StVZO
lediglich Krafträder.
Sie brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht
führen.
Erstaunlicher Weise wird hier seitens der deutschen Zulassungsbehörden verlangt,
eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Was aber wenn wie in dem Fall KVN der Hersteller auf die Verwendung eines
Kennzeichens verweist.
Technische bedenken bestehen ohne Zweifel. Die EG Betrieberlaubnis zwingt die
Zulassungsbehörden
zur Zulassung eines Fahrzeuges eine Verweigerung auf Grund des fehlenden
vorderen Kennzeichens hätte sicherlich interessante Folgen....
Die europäischen Richtlinien für die Erteilung einer Typgenehmigung sehen
lediglich eine hintere
Anbringungsstelle für ein Kennzeichen vor. Ist diese und sind alle anderen
für die Erteilung der
Typgenehmigung erforderlichen Bedingungen erfüllt, muss die
Typgenehmigung erteilt werden.
Fraglich bleibt ob diese Regelung für die Erteilung
der Typgenehmigung von der Anbringung des
vorderen Kennzeichens bei Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland entbindet.
Denn eigentlich werden Quads nach den europäischen Richtlinien nach der
Typklasse „A“ als Krafträder geführt.... (VKP gibt’s nur in Deutschland....)
KBA Informationen zu
neuen Fahrzeugdokumenten
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nach EU Recht (die form verändert sich!)
1. Ab dem 15. Januar 2005 müssen alle Zulassungsdokumente, die sich dann dem
Teil 1 (Fahrzeugschein)
und Teil 2 (Fahrzeugbrief) zusammensetzen, der neuen europäischen Form
entsprechen.
2. Lagerfahrzeuge, die sich bereits im Handel befinden, jedoch nicht erstmals
zugelassen waren, können
mit den alten Fahrzeugdokumenten zugelassen werden. Die Zulassungsstellen füllen
an Hand
des alten Fahrzeugbriefs bzw. des im KBA vorhandenen Datensatzes neue
Fahrzeugdokumente bei der
Erstzulassung aus.
3. Auch bei Fahrzeugen die sich bereits bei dem Endkunden befinden, behalten die
alten Fahrzeugdokumente
ihre Gültigkeit bis es zu einem Besitzerwechsel bzw. zu einer Umschreibung
kommt. Dann wird von den
Zulassungsstellen das neue Dokument ausgefüllt.
4. Bei zulassungsfreien, jedoch kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, wie z.B.
Leichtkrafträdern und
Leichtkraftrollern werden die neuen Fahrzeugdokumente zu keinen Änderungen
führen. Der Kunde
kann diese Fahrzeuge wie bisher mit dem COC-Papier anmelden und erhält ab dem
15.01.2005 einen
Fahrzeugschein (Teil 1 der neuen Zulassungsdokumente) in der neuen Ausfertigung.
5.Bei
zulassungsfreien, nicht kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, wie z.B.
Kleinkrafträdern und
Moped-Quads werden die neuen Fahrzeugdokumente zu keinen Änderungen führen. Der
Kunde
kann diese Fahrzeuge wie bisher mit dem COC-Papier und dem Versicherungsnachweis
in Betrieb setzen
Um
offene Fragen bzgl. Übergangsregelungen usw. zu regeln, soll, nach Vorstellung
des BMVBW,
im Mai 2004 dem Bundesrat ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Hierbei kann es u.U. nochmals zu einer Verschiebung des Einführungstermins
kommen, was jedoch
den Vorgaben der Europäischen Union widersprechen würde.
Kennzeichen vorne
Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.7, ausgegeben zu Bonn am 25.Februar
2004:
Abschnitt 1 "EG - Typgenehmigungen §1 :
"5. "vierrädrige Kraftfahrzeuge".....Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge und müssen den technischen Anforderungen ....."
Ein Link
hierzu:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0248.pdf
(nicht kopierbar)
Was brauche Ich um mein KVN Quad zuzulassen?
1.Personalausweiß (mit Vollmacht wenn man nicht selbst der Fahrzeughalter
ist....)
2.Eine Ausgefüllte Deckungskarte der Versicherung
3.Die COC
4.Die Originalrechnung (man vergewissert sich das auch MwSt. entrichtet
wurde...)
5.Geld für den Kaffeeautomaten
6.Geld zum Zulassen und das Kennzeichen
7.Geduld
Die
meisten Versicherungen haben bereits eine spezielle Versicherungsklasse für Quads im Programm.
Fragen Sie mal Ihren Versicherungsvertreter.
Das
ist das Kürzel für „Certificat Of Confirmity“ und stellt
die Bescheinigung dar, das das Fahrzeug mit der
jeweiligen EG- Betriebserlaubnis übereinstimmt.
Da
alle KVN Quads mit COC ausgeliefert werden, ist es kein Problem über das
Kraftfahrt Bundesamt
den entsprechenden Datensatz zur Brieferstellung abzufragen.
(macht die Zulassungsstelle)
TIP: Unter LMP oder der EG Typgenehmigungsnummer
nachschauen....
siehe auch
Fahrzeugpapiere
Verbandskasten
Für alle Quads gilt eine Mitnahmepflicht für Erste Hilfe Material (§ 35h StVZO)
und Warndreieck (§ 53a StVZO).
Verbandkasten § 35 h StVZO:
Ausgenommen sind nur
- Kfz bis 6 km/h
- Krafträder
- Krankenfahrstühle
- Zug- und Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft
Grundsätzlich ist
es auch nicht zu Verantworten kein Erste Hilfe Material mitzuführen: bedenke es
könnte Dich selbst treffen.....
Warndreieck § 53 a StVZO:
Für alle Quads gilt eine Mitnahmepflicht für Erste Hilfe Material (§ 35h StVZO)
und Warndreieck (§ 53a StVZO).
Kfz bis 3,5 t grundsätzlich ein Warndreieck, ausgenommen sind
- Krafträder
- Krankenfahrstühle
- einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen
Das Warndreieck Stellt eigentlich nicht wirklich ein Problem da. ( Das vom neuen
3er BMW ist extrem klein...)
Apropos: Eine
Gelbe Warnweste im Gepäckfach ist immer noch besser als schwarze Reifenspuren im
Gesicht...
Zubehörteile mit E Prüfung
gerade im Bereich der Umbauten werden gerne Sonderbauteile wie Blinker LED
Rücklichter u.v.m. angefragt.
Bitte beachtet das diese Bauteile zum einen geprüft seien müssen ("E" Label und
meist auch ein Zertifikat...)
und auch von KVN freigegeben sein müssen. Der Anbau darf auf keinen Fall die
Betriebssicherheit beeinflussen.
Also: Im Zweifel nachfragen!
Legal
"offen" fahren
In der Bundesrepublik Deutschland
wird ein Quad in der Regel als VKP eingestuft. Europamäßig ist es ein
Fahrzeug der Klasse "A" (Motorrad). Das nationale Zulassungsrecht ist allerdings
noch immer gültig.
Nach STVZO gibt es eine Fahrzeugklasse "Zugmaschiene" die zwar auch recht eng
beschrieben ist,
aber eine Motorleistung auch über den magischen 21PS zulässt. Der Umbau von
Serienfahrzeugen
lässt in der Regel aber die Garantie erlöschen.
Demnächst werden wir den ersten Umbau einer KVN G200 mit deutlich mehr als 21PS
vorstellen
können. Infos dazu findet Ihr dann unter dem "Quads" Button auf der Startseite.
Reifenbezeichnungen
Was bedeuten eigentlich die Bezeichnungen am Reifen ?
|
TL |
Tubeless (Schlauchlos) |
|
TT |
Tube Type (mit Schlauch) |
|
4 Ply ( PR ) |
4 Lagen Gewebe |
E 38 J=
EU - Prüfzeichen und damit Freigabe für eine gewisse Tragfähigkeit sowie eine
Höchsgeschwindigkeit,
dazu die folgenden Kürzel:
|
38 |
Tragfähigkeits - Kennzahl, hier 132 kg |
|
J |
Geschwindigkeits - Index, hier: zugelassen bis 100 km/h |
|
4 Ply ( PR ) |
4 Lagen Gewebe |
Ballon Reifen:
25 x 10.00 - 12
|
25 |
Durchmesser des Reifens in Zoll ( Zoll = 2,54 cm ) |
|
10.00 |
Breite des Reifens in Zoll |
|
12 |
Felgendurchmesser in Zoll |
Beispiel einer Kennzeichnung:
Radial Reifen
195/65 R 17 65S TL K 60
|
195 |
Reifenbreite (in mm) |
|
65 |
Verhältnis von Höhe des Reifens über der Felge zur Breite des Reifens (Verhältnis: 0,65) |
|
R |
Radialreifen/ Gürtelreifen |
|
17 |
Felgendurchmesser in Zoll (1 = 25,4 mm) |
|
65 |
Tragfähigkeitsindex |
|
S |
Geschwindigkeitsindex |
|
TL |
Tubeless (schlauchloser Reifen) |
|
K60 |
Profilangabe |
Reifen lassen
sich nach bestimmten Kriterien in verschiedene Reifenarten unterteilen.
Je nach Verwendung eines Schlauches werden Reifen der Kategorie Tube Type oder
Tubeless zugeordnet. Der unterschiedliche Reifenaufbau aufgrund der Laufrichtung
der
Kordlagen unterscheidet die Radialreifen von den Diagonalreifen.
Nach dem Gesichtspunkt des Höhe-Breite-Verhältnisses werden
Normalquerschnittsreifen und
Niederquerschnittsreifen (bei denen das Verhältnis kleiner eins ist)
differenziert.
Tragfähigkeits-Kennzahl ( LI ) und Reifentragfähigkeit ( kg )
|
LI |
kg |
|
LI |
kg |
|
LI |
kg |
|
LI |
kg |
|
LI |
kg |
|
LI |
kg |
|
0 |
45 |
|
15 |
69 |
|
30 |
106 |
|
45 |
165 |
|
60 |
250 |
|
75 |
387 |
|
1 |
46,2 |
|
16 |
71 |
|
31 |
109 |
|
46 |
170 |
|
61 |
257 |
|
76 |
400 |
|
2 |
47,5 |
|
17 |
73 |
|
32 |
112 |
|
47 |
175 |
|
62 |
265 |
|
77 |
412 |
|
3 |
48,7 |
|
18 |
75 |
|
33 |
115 |
|
48 |
180 |
|
63 |
272 |
|
78 |
425 |
|
4 |
50 |
|
19 |
77,5 |
|
34 |
118 |
|
49 |
185 |
|
64 |
280 |
|
79 |
437 |
|
5 |
51,5 |
|
20 |
80 |
|
35 |
121 |
|
50 |
190 |
|
65 |
290 |
|
80 |
450 |
|
6 |
53 |
|
21 |
82,5 |
|
36 |
125 |
|
51 |
195 |
|
66 |
300 |
|
81 |
462 |
|
7 |
54,5 |
|
22 |
85 |
|
37 |
128 |
|
52 |
200 |
|
67 |
307 |
|
82 |
475 |
|
8 |
56 |
|
23 |
87,5 |
|
38 |
132 |
|
53 |
206 |
|
68 |
315 |
|
83 |
487 |
|
9 |
58 |
|
24 |
90 |
|
39 |
136 |
|
54 |
212 |
|
69 |
325 |
|
84 |
500 |
|
10 |
60 |
|
25 |
92,5 |
|
40 |
140 |
|
55 |
218 |
|
70 |
335 |
|
85 |
515 |
|
11 |
61,5 |
|
26 |
95 |
|
41 |
145 |
|
56 |
224 |
|
71 |
345 |
|
86 |
530 |
|
12 |
63 |
|
27 |
97,5 |
|
42 |
150 |
|
57 |
230 |
|
72 |
355 |
|
87 |
545 |
|
13 |
65 |
|
28 |
100 |
|
43 |
155 |
|
58 |
236 |
|
73 |
365 |
|
88 |
560 |
Geschwindigkeits-Symbol und Höchstgeschwindigkeit km/h
|
Geschwindigkeits-Symbol |
Höchstgeschwindigkeit km/h |
Geschwindigkeits-Symbol |
Höchstgeschwindigkeit km/h |
|
A1 – A8 |
bis 40 km/h |
M |
Bis 130 km/h |
|
B |
Bis 50 km/h |
N |
Bis 140 km/h |
|
C |
Bis 60 km/h |
P |
Bis 150 km/h |
|
D |
Bis 65 km/h |
Q |
Bis 160 km/h |
|
E |
Bis 70 km/h |
R |
Bis 170 km/h |
|
G |
Bis 90 km/h |
S |
Bis 180 km/h |
|
J |
Bis 100 km/h |
H |
Bis 210 km/h |
|
J |
Bis 100 km/h |
V |
Über 210 km/h |
|
K |
Bis 110 km/h |
Z |
Über 240 km/h |
|
L |
Bis 120 km/h |
|
|
|
kPa |
bar |
kg/cm2 |
p.s.i. |
|
kPa |
bar |
kg/cm2 |
p.s.i. |
|
kPa |
bar |
kg/cm2 |
p.s.i. |
|
10 |
0,1 |
0,1 |
1 |
|
150 |
1,5 |
1,5 |
22 |
|
290 |
2,9 |
3 |
42 |
|
20 |
0,2 |
0,2 |
3 |
|
160 |
1,6 |
1,6 |
23 |
|
320 |
3,2 |
3,3 |
46 |
|
30 |
0,3 |
0,3 |
4 |
|
170 |
1,7 |
1,7 |
25 |
|
340 |
3,4 |
3,5 |
49 |
|
40 |
0,4 |
0,4 |
6 |
|
180 |
1,8 |
1,8 |
26 |
|
360 |
3,6 |
3,7 |
52 |
|
50 |
0,5 |
0,5 |
7 |
|
190 |
1,9 |
1,9 |
28 |
|
380 |
3,8 |
3,9 |
55 |
|
60 |
0,6 |
0,6 |
9 |
|
200 |
2 |
2 |
29 |
|
400 |
4 |
4,1 |
58 |
|
70 |
0,7 |
0,7 |
10 |
|
210 |
2,1 |
2,1 |
30 |
|
450 |
4,5 |
4,6 |
65 |
|
80 |
0,8 |
0,8 |
12 |
|
220 |
2,2 |
2,2 |
32 |
|
500 |
5 |
5,1 |
72 |
|
90 |
0,9 |
0,9 |
13 |
|
230 |
2,3 |
2,3 |
33 |
|
600 |
6 |
6,1 |
87 |
|
100 |
1 |
1 |
14 |
|
240 |
2,4 |
2,4 |
35 |
|
700 |
7 |
7,1 |
101 |
|
110 |
1,1 |
1,1 |
16 |
|
250 |
2,5 |
2,6 |
36 |
|
800 |
8 |
8,2 |
116 |
|
120 |
1,2 |
1,2 |
17 |
|
260 |
2,6 |
2,7 |
38 |
|
900 |
9 |
9,2 |
130 |
|
130 |
1,3 |
1,3 |
19 |
|
270 |
2,7 |
2,8 |
39 |
|
1000 |
10 |
10,2 |
145 |
|
140 |
1,4 |
1,4 |
20 |
|
280 |
2,8 |
2,9 |
41 |
|
|
|
|
|
Bitte beachtet
bei reisen gerade in "südliche" Länder das das mitführen von Warnwesten auch bei
Quads
gefordert werden kann... Das Ticket ist teurer als die 2 Westen (eine pro
Person!)
AMTLICH.
Wichtig für Reisende: Ab 1. April müssen in Italien Autofahrer eine rote, gelbe
oder orangefarbene Warnweste mit reflektierenden Streifen tragen, wenn sie
ausserhalb
geschlossener Ortschaften zum Beispiel bei einer Panne oder nach einem Unfall
ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Die Vorschrift
betrifft nur Fahrzeuglenker und nicht
Insasssen,
und sie gilt nach Auslegung der Europäischen
Kommision
auch für Touristen. Wer in Italien künftig ohne Weste erwischt wird, muss mit
einem Verwarnungsgeld von mindestens 33,60 € rechnen. In
Spanien
sind die Sicherheitswesten ab 24. Juli für alle Autofahrer
vorgescherieben.
Hier drohen sogar Bußgelder bis 92 €.
[...]
Seit 01.April 2003 gilt die EURO-2-Norm, die die Abgasschadstoffe bei Neuzulassungen von Motorrädern um etwa 2/3 im Vergleich zur EURO-1-Norm reduziert. (Seit 01.April 2003 gelten auch für die Zweitakter die gleichen Grenzwerte wie für Viertakter).
Die EURO-3-Norm
wird ab 01.Januar 2006 gelten, bei der die Reduzierung der Emission um ca. 3/4
zur EURO-1-Norm betragen wird.
Auch bei den Messverfahren sind Änderungen vorgesehen.
Ein oft
unterschätztes Problem liegt in der Fahrdynamik. Das Sportquad an sich, fährt
durch die starre Hinterachse
(ohne Differenzial) lieber gerade aus. Dynamisch passiert in der kurve erstmal
folgendes:
Kurveneingang:
Fahrzeug untersteuert (bestreben gerade aus zu Fahren, Lenkeinschlag größer als
erforderlich, Schräglaufwinkel an min. 3 Rädern).
Im verlauf der Kurve
wird das hintere Kurveninnere rad entlastet ( Konstruktions- bedingt durch die
Schwinge und dynamisch bedingt durch das einnicken des vorderen kurvenäußeren
Rades).Die Entlastung und die einwirkenden Fliehkräfte haben zur Folge das das
Quad beginnt hinten auszubrechen, (driften) es übersteuert also (bestreben
weiter in Kurveninnenseite zu drehen, Wechsel der Schräglaufwinkel in eine
andere Richtung)
Bei Kurvenaustritt
beginnt das Fahrzeug wiederum zu Untersteuern, da das kurveninnere Rad wieder
mehr belastet wird.
Das Problem liegt eigentlich nur im Wechsel der dynamischen Reaktionen. Der
Wechsel des Verlaufs der Schräglaufwinkel und der Lenkreaktion ist
Gewöhnungsbedürftig und gehört eben zur Fahrtechnik die der Quadfahrer
beherrschen sollte.
Hinzu kommen noch die Fliehkräfte die auf den Fahrer wirken und die Auswirkungen
der Körperverlagerung auf der Fahrzeugschwerpunkt (der Fahrer macht ca. 1/3 des
Gewichtes aus!
Alles im allem isses das, was Quadfahren eben ausmacht.
Gerade dieses
Verhalten stellt einen deutlichen Unterschied zwischen den Straßenfahrzeugen und
den Offroadfahrzeugen klar.
durch ein sehr straff abgestimmtes Fahrwerk schafft KVN das Nickverhalten
des Quads gering zu halten und somit eben auch die
Fahrdynamischen Auswirkung abzumildern.
OFF ROAD = Viel Federweg und weiche Abstimmung
ON ROAD = wenig Federweg und harte Abstimmung
Wie lange hat ein neues Quad TÜV?
Auf Anrage eines Quadfahrers teilte das Bundesministerium für Verkehr folgendes mit:
"Für ein Quad,
das ausweislich des Fahrzeugscheins als Pkw oder vierrädriges Kraftfahrzeug zur
Personenbeförderung beschrieben ist, beträgt die Frist für die erste
Hauptuntersuchung (HU) 36 Monate. Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur
Personenbeförderung sind hinsichtlich der Fristen der technischen Überwachung
den Pkw gleichgestellt. Dies geht zurück auf eine Besprechung des
Bund-Länder-Fachausschusses *Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK), der auf
seiner 137. Sitzung am 11./12.05.2004 unter TOP 7.1 eine entsprechende
Festlegung getroffen hat.
Der Zulassungsbehörde ist dieser Beschluss zur Kenntnis zu bringen und eine
3-Jahres-Einstufung zu beantragen. Sofern der
Zulassungsbehörde dieser Beschluss nicht bekannt ist, kann sie sich bei ihrer
zuständigen obersten Landesbehörde unter der
Tel.-Nr.0211/837-4546 entsprechend informieren"
Quelle: Quadweltforum (siehe "Links") 3 Jahr Tüv bei Neufahrzeug
Neue EU-Richtlinien für
Motorrad-Führerscheine
05.11.2004 Der EU-Ministerrat kommt mit dem neuen Textentwurf einer
Vereinheitlichung der europäischen Führerscheinregelungen wieder einen Schritt
näher. Besonders interessant sind die Neuerungen für Fahranfänger. So soll
beispielsweise die Leistungsbeschränkung für Fahranfänger von 25 kW (34 PS) auf
35 kW (48 PS) heraufgesetzt werden. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf
jedoch nicht mehr als 0,2 kW betragen. Darüber hinaus soll die Aufstiegsprüfung
in die Klasse A – nach einer weiterhin bestehenden zweijährigen Probezeit –
entfallen. Diese und diverse weitere Neuregelungen wie beispielsweise die
Änderung der Altersgrenzen für den Erwerb der Klasse A1 und für den
Direkteinstieg in die Klasse A sind lediglich Richtlinien und können in einem
festgelegten Rahmen länderspezifisch modifiziert werden.
Quelle:
Messe München GmbH
Hier könnt Ihr den Radumfang für die Tachoeingabe "RAD" errechenen lassen!